S T A A T S E X A M E N
Jeder Studiengang für Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen, sowie an Gymnasien schließt mit dem zweiten Staatsexamen nach der Lehramtsprüfungsordnung ab. Hierfür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, um sich für die Staatsprüfungen anzumelden. Prinzipiell besteht das Staatsexamen aus zwei Teilen: der ersten und der zweiten Staatsprüfung. Die erste Staatsprüfung ist der schriftliche Teil, in der man die Erziehungswissenschaften inkl. der Gesellschaftswissenschaften, sowie die gewählte Fächerkombination ablegen muss. Für diejenigen, denen die geballte Ladung an Examen zu viel ist, kann bereits nach erfolgreicher Ablegung aller relevanten Module der Erziehungswissenschaften, sowie nach Bestehen der beiden Blockpraktika, den ersten Teil des ersten Staatsexamens vorziehen (EWS-Examen). Die zweite Staatsprüfung findet dann während des Vorbereitungsdienstes an den Schulen statt, die aus mehreren Teilleistungen (benotete Unterrichtseinheiten) besteht.
Für alle Staatsexamen muss man sich vorab auf der Seite des Kultusministeriums Bayern anmelden und den ausgefüllten Antrag samt benötigter Unterlagen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgeben. Erst nach Abgabe des Antrags und Prüfung der Unterlagenn gilt man als endgültig angemeldet, kann jedoch noch vor Antritt innerhalb einer bestimmten Frist von der Anmeldung zurücktreten.
Online-Anmeldung zum Staatsexamen:
Für die Abgabe des online ausgefüllten Anmeldebogens des Kultusministeriums benötigt man zudem folgende Unterlagen:
- beglaubigte Geburtsurkunde (erhältlich bei der Behörde, in der die Geburtsurkunde ausgestellt wurde)
- beglaubigtes Zeugnis der Hochschulberechtigung (Abiturzeugnis, Hochschulreife)
- Studienverlaufsplan (über MeinCampus > Prüfungen > Notenspiegel > Übersicht kompletter Studienverlauf)
- PDF-Druckbescheid 1. Staatsprüfung (über MeinCampus > Prüfungen > Notenspiegel)
Sollte man bei der Anmeldung zum Staatsexamen noch nicht alle Leistungen auf dem Portal MeinCampus verbucht haben - keine Sorge! Innerhalb einer gewissen Frist, die man bei der Außenstelle des Prüfungsamtes erfragen kann, hat man die Möglichkeit, die noch fehlenden Module nachzureichen.